Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
Vermögenschadenhaftpflicht
Vertrauensschadenversicherung
Planungshaftpflicht
D+O-Versicherung (Vermögenschaden Rechtsorgane)
Cyberversicherung für Fremd- und Eigenschäden
Feuer mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Einbruchdiebstahl und Raub mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Leitungswasser mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Sturm / Hagel mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Erweiterte Elementarschäden mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Extended Coverage (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Ausperrung) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Unbenannte Gefahren mit/ohne Betriebsunterbrechung
Betriebsunterbrechungsschäden als eigenständiger Vertrag
Glas (auch Schaufenster)
Praxisausfall/Betriebsausfall (Betriebsunterbrechung durch Krankheit des Inhabers oder einer Schlüsselperson)
Elektronikversicherung mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
IT-Versicherung (u.a. Software) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Transportversicherung für eigene oder fremde Waren
Autoinhaltsvericherung
Baustellenversicherung
Maschinenversicherung (stationär oder mobil) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
Auch wenn bei Selbständigen das echte Vertragsrecht seit den 70er Jahren als nicht versicherbar gilt:
Bei wenigen Anbietern ist das allgemeine Vertragsrecht ab Gerichtsverfahren als Zusatzvertrag möglich.
Bei Heilberufen (Ärzten, Apotheken, Heilnebenberufen) ist Vertragsrecht üblicherweise enthalten.
Der Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen, die der nicht berufsspezifischen Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten, also nicht unmittelbar dem Unternehmensziel dienen und somit nur Nebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes sind.
Der Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen, die der nicht berufsspezifischen Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten, also nicht unmittelbar dem Unternehmensziel dienen und somit nur Nebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes sind.
Arbeitsunfähigkeitversicherung
Krankentagegeldversicherung
Absicherung der Lohnfortzahlung
Verdienstausfallversicherung
Keymanpolice (Absicherung von Führungskräften und Geschäftsführern bei schweren Erkrankungen)